DIE SONNENINSEL RÜGEN UND DAS OSTSEEBAD BAABE LADEN SIE EIN. TELEFON 038303 - 86400.

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Allgemein Geschäftsbedingungen Hotel Rügen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen dem Hotel „Rügen“ in Ostseebad Baabe mit dem Gast geschlossen werden. Durch die Bestätigung einer Reservierung des Gastes erkennt dieser die AGB an. Diese Bedingungen liegen im Hotel aus und durch diese Tatsache allein sind sie dem Gast sowie Dritten ausreichend zur Kenntnis gebracht. Die AGB werden mit jeder Reservierungsbestätigung per Post übersendet.

2. Reservierungen

Alle Reservierungen werden in Form einer schriftlichen Reservierungsbestätigung durch das Hotel versandt. An dieses Angebot hält sich das Hotel 10 Tage gebunden. Der Gast muss dann innerhalb einer Optionsfrist das Angebot bestätigen und geht damit einen Gastaufnahmevertrag mit dem Hotel ein. Mit diesem Vertragsabschluss sind bei der Anreise (Check In) der Übernachtungsgesamtpreis incl. Frühstück im Hotel zu bezahlen (bar oder mit EC – Karte).
Bei Nichterscheinen des Gastes wird der volle Übernachtungsbetrag für den Anreisetag in Rechnung gestellt und für die Folgetage 80 % des Zimmerpreises, wenn kein Ersatz für die Reservierung vorliegt. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

3. An- und Abreise

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Rücktritt des Gastes, Stornierung

1.Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

  • a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
  • b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Bis 30 Tage vor Beginn der gebuchten Leistungen ist der Rücktritt kostenfrei. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
  • c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

3.Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

4a Bearbeitungsentgelt bei Umbuchungen, Veränderungen oder Stornierung einer bestätigten Buchung


Bei einer Umbuchung oder Stornierung wird generell ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 € pro Vorgang in Rechnung gestellt.

4b Rücktritt durch das Hotel

Das Hotel kann jederzeit die Zimmer des Gastes stornieren und ihm soweit eine Anzahlung geleistet wurde, die Anzahlung zurück erstatten. Dem Gast ergeben sich daraus keine Schadenersatzansprüche. Das Hotel ist nicht verpflichtet, eine Ausweichunterkunft zu stellen.

4c. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Gast aus nicht durch das Hotel zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf eine anteilige Rückerstattung.

 

5. Gewährleistung und Haftung

Das Hotel haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der eigenen Beschreibungen und der ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Für das persönliche Eigentum der Gäste sowie Wertgegenstände wie z.B. Geld, Wertpapiere, Schmuck wird keine Haftung bei Verlust in den Hotelzimmern übernommen. Eine Haftung ist generell ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat oder durch die Beschaffenheit der Sachen sowie durch Höhere Gewalt verursacht wird. Der Parklatz des Hotels einschließlich aller Wege und Gebäude sind Privateigentum. Für Schäden an Kfz wird keine Haftung übernommen. Sollten Gäste auf dem Gelände oder in den Gebäudeteilen zu Schaden kommen, wird die Haftung nur gewährt, wenn die Schäden durch das Personal oder fahrlässige Verstöße des Hotels verursacht worden sind. In jedem Fall muss dieser Schaden sofort und unmittelbar dem Hotel mitgeteilt werden, eine Haftung ist ansonsten ausgeschlossen. Eine Haftung ist generell ausgeschlossen, sollte der Schaden in einem für Gäste nicht vorgesehenen Bereich entstanden sein. Der Gast oder der Begleiter des Gastes oder eine Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, haftet für Schäden und den Verlust von Gegenständen des Hotels (Hotelzimmer- und/oder Hotelhaustürschlüssel, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände u.ä.), die durch ihn oder Dritte selbst verursacht worden sind. Es gelten die Bedingungen des BGB. Das Hotel wird für den Verlust der Hotelzimmer- und/oder Hotelhaustürschlüssel 50,00 € als Schadenersatz und Wiederbeschaffung in Rechnung stellen.


6. Reklamationen

Der Gast ist verpflichtet, dem Hotel einen eventuellen Mangel der vereinbarten Leistungen unverzüglich noch während des Aufenthaltes anzuzeigen. Das Hotel wird unverzüglich gerechtfertigte Mängel der vereinbarten Leistungen, innerhalb des Gastaufnahmevertrages beseitigen, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist. Änderungen des Baubestandes des Hotels sind ausgeschlossen.
Alle Ansprüche des Gastes erlöschen mit der Abreise. Ohne unverzügliche Anzeige eines Reisemangels während des Aufenthaltes im Hotel erlöschen alle Schadensersatzansprüche an das Hotel.

7. Aufrechnungsverbot

Der Gast ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises an das jeweilige Hotel die Aufrechnung zu erklären, es sei den, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

8. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Eine Zubreitung von Speisen in den Hotelzimmern wird ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann das 5 fache des Übernachtungspreises als Entschädigung in Rechnung gestellt werden. Für Schäden an den Einrichtungsgegenständen im Hotel verursacht durch den Gast oder deren Begleiter, haftet der Gast bis zur Höhe der Ersatzbeschaffung und auch für die dadurch entstehende eventuelle Nichtvermietbarkeit von Hotelzimmern. Elektrische Geräte des Gastes sind der Hotelleitung anzuzeigen (außer Fön, Rasierapparate, Laptop). Für den Betrieb dieser Geräte werden angemessene Energiekosten in Rechnung gestellt.

9. Rauchverbot


Im gesamten Innenbereich des Hotelgebäudes ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Hotel Schadensersatzansprüche gegen den Gast und/oder Dritte vor. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen erfolgt der Verweis aus dem Hotel ohne, dass der Gast und/oder Dritte Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

10. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist das Amtsgericht Bergen.

11. Keine Hausgäste

Der Aufenthalt von Personen, die nicht Gäste des Hauses sind, bedarf der vorherigen Zustimmung der Hausleitung.